Rechtsgebiet

Erbrecht –
Klar & persönlich.

Erbschaft, Testament, Pflichtteil – rechtliche Klarheit in emotionalen Lebenssituationen. Kanzlei Jonuleit begleitet Sie sicher durch das Erbrecht.

Erbrecht – Was uns auszeichnet

Erbschaftsstreitigkeiten gehören zu den persönlichsten Rechtskonflikten überhaupt. Kanzlei Jonuleit verbindet juristisches Fachwissen mit einem empathischen Ansatz – für Lösungen, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch für alle Beteiligten tragbar sind.

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Testament & Erbvertrag: Rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens
  • Erbschein: Beantragung und Durchsetzung beim Nachlassgericht
  • Pflichtteilsansprüche: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr
  • Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung und Verwaltung des gemeinsamen Nachlasses
  • Erbausschlagung: Wenn die Erbschaft mehr Schulden als Vermögen mit sich bringt
  • Anfechtung von Testamenten: Prüfung auf Formfehler, Irrtum, Drohung
  • Nachlassverwaltung & Testamentsvollstreckung: Ordnungsgemäße Abwicklung komplexer Nachlässe

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag – er bindet beide Parteien und kann nur gemeinsam aufgehoben werden. Beide Instrumente haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die von Ihrer persönlichen Situation abhängen.

Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte davon erfahren hat. Frühzeitiges Handeln ist daher entscheidend.

Ihr Erbrechtsfall –
Wir beraten Sie.

Jetzt Beratung anfragen →