Erbschaft, Testament, Pflichtteil – rechtliche Klarheit in emotionalen Lebenssituationen. Kanzlei Jonuleit begleitet Sie sicher durch das Erbrecht.
Erbschaftsstreitigkeiten gehören zu den persönlichsten Rechtskonflikten überhaupt. Kanzlei Jonuleit verbindet juristisches Fachwissen mit einem empathischen Ansatz – für Lösungen, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch für alle Beteiligten tragbar sind.
Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag – er bindet beide Parteien und kann nur gemeinsam aufgehoben werden. Beide Instrumente haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die von Ihrer persönlichen Situation abhängen.
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte davon erfahren hat. Frühzeitiges Handeln ist daher entscheidend.
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