Rechtsgebiet

Verwaltungsrecht –
Ihr Recht gegen den Staat.

Behördenbescheide, Ordnungswidrigkeiten, Förderantragsprobleme – Kanzlei Jonuleit setzt Ihre Rechte gegen staatliche Stellen durch.

Verwaltungsrecht – David gegen Goliath

Im Verwaltungsrecht stehen Privatpersonen und Unternehmen oft machtlosen Behörden gegenüber. Bescheide wirken häufig endgültig – sind es aber nicht. Kanzlei Jonuleit prüft jeden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und legt Widerspruch ein, wenn er fehlerhaft ist.

Unsere Leistungen

  • Widerspruch gegen Behördenbescheide: Gegen Steuerbescheide, Bußgeldbescheide, Ablehnungsbescheide
  • Verwaltungsgerichtsklage: Wenn der Widerspruch nicht zum Ziel führt
  • Ordnungswidrigkeiten: Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Punkte in Flensburg
  • Gewerberecht: Gewerbeuntersagungen, Konzessionen, Betriebsgenehmigungen
  • Bau- & Planungsrecht: Baugenehmigungen, Nachbarschaftskonflikte, Bebauungspläne
  • Sozialrecht: Widerspruch gegen ALG-, Renten- und Pflegeleistungsbescheide

Fristen beachten!

Im Verwaltungsrecht gelten strenge Fristen. Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Verpass Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig – auch wenn er rechtswidrig war. Wenden Sie sich sofort an uns, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben.

Bescheid erhalten?
Wir prüfen ihn.

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