Behördenbescheide, Ordnungswidrigkeiten, Förderantragsprobleme – Kanzlei Jonuleit setzt Ihre Rechte gegen staatliche Stellen durch.
Im Verwaltungsrecht stehen Privatpersonen und Unternehmen oft machtlosen Behörden gegenüber. Bescheide wirken häufig endgültig – sind es aber nicht. Kanzlei Jonuleit prüft jeden Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit und legt Widerspruch ein, wenn er fehlerhaft ist.
Im Verwaltungsrecht gelten strenge Fristen. Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Verpass Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig – auch wenn er rechtswidrig war. Wenden Sie sich sofort an uns, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben.
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