Säumige Schuldner sind ein schwerwiegendes Problem. Gerade in Unternehmen werden wichtige Kapazitäten damit gebunden, Schuldner, die bereits erbrachte Leistungen und damit fällige Vergütungen nicht bezahlen, zu Zahlungen aufzufordern. Das ist ein hoher zusätzlicher Aufwand.
Rechtsanwalt Marko Jonuleit kann dafür sorgen, dass Sie die zustehende Vergütung schnell und unkompliziert gezahlt wird, ohne dass Ihr Unternehmen dafür zusätzlichen Aufwand generieren muss. Herr Jonuleit ist nicht nur bei der außergerichtlichen, sondern auch bei der gerichtlichen Forderungsbeitreibung erfahren und kann auf Vollstreckungsvermeidungshandlungen des Schuldners schnell und effektiv reagieren. Auch ist er in der Lage Schuldnerinformationen zu erhalten, die weit über die Reichweite von Normalbürgern hinausgehen.
Um Rechtsanwalt Jonuleit zu beauftragen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Rechnung mit Frist zur Zahlung bereits an den Schuldner versandt haben und eine Mahnung ebenfalls mit Fristsetzung erfolgte. Sodann befindet sich der säumige Schuldner bereits im Zahlungsverzug. Folglich hat er Ihnen die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Forderung durch einen Rechtsanwalt neben Verzugszinsen und Mahnkosten zu ersetzen.
Sobald sich der Schuldner durch von Ihnen gesetzte und konkrete Zahlungsfristen im Verzug befindet, sind unterschiedliche nächste Schritte zu empfehlen. Zunächst ist zu empfehlen, dass der säumige Schuldner außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wird und sodann ein Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides gestellt wird. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sofort beim zuständigen Gericht Klage einzureichen.
Erfahrungsgemäß wird nach einem anwaltlichen Mahnschreiben ein Ausgleich durch Ratenzahlung angestrebt. Eine entsprechend Ratenzahlungsvereinbarung kann durch Rechtsanwalt Marko Jonuleit vorbereitet und aufgesetzt werden. Sollte der Schuldner nicht reagieren, empfiehlt sich auf jeden Fall die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Nach Ablauf eine zweiwöchigen Frist, in welcher der Schuldner Widerspruch einlegen kann, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Auch hier hat der säumige Schuldner die Möglichkeit innerhalb weiterer zwei Wochen Einspruch einzulegen. Sollte auch diese Frist ohne jedwede Reaktion verstreichen, dann erhalten sie einen rechtskräftigen und damit vollstreckungsfähigen Titel, mit welchen Sie bzw. Herr Jonuleit für Sie sofort Zwangsvollstreckung betreiben können.
Bei der Zwangsvollstreckung erzielen bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schnellen und effektiven Erfolg. Rechtsanwalt Marko Jonuleit berät Sie, welche Maßnahmen im einzelnen zu wählen sind. Diese sind abhängig von der Informations- und Vermögenslage des säumigen Schuldners. Sollte der Schuldner bereits die Vermögensauskunft und ein Vermögensverzeichnis abgegeben haben, so ist der Einblick in die Vermögenssituation leichter. Herr Jonuleit kann für Sie als Gläubiger ein Vermögensverzeichnis anfordern, bewerten und gezielte Vollstreckungsmaßnahmen wählen.
Sollte sich die Vermögenslage des Schuldners als sehr negativ gestalten, dann bietet Ihnen Marko Jonuleit eine zielgerichtete und kompetente Beratungen wie sodann am sinnvollsten zu verfahren ist. Ist die Situation derart gestaltet, dass sich der Schuldner in Insolvenz befindet, finden Sie auch hier Unterstützung, insbesondere zur Frage der Anmeldung und Feststellung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle.
Es ist empfiehlt sich die effektive Forderungsbeitreibung, insbesondere dann wenn höhere Zahlungsforderungen im Spiel sind, vom ersten Mahnschreiben an von einer Kanzlei übernehmen zu lassen und einen Rechtsbeistand einzubeziehen.