Kündigung erhalten? Abmahnung im Briefkasten? Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Kanzlei Jonuleit kämpft für Ihre Rechte – schnell und konsequent.
Das Arbeitsrecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete überhaupt. Kanzlei Jonuleit vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – je nach Mandat mit den gleichen hohen Ansprüchen an Präzision und Konsequenz.
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich korrekt war oder nicht. Handeln Sie sofort.
Auch auf Arbeitgeberseite ist rechtssichere Beratung entscheidend: Fehler bei Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitsverträgen können teuer werden. Kanzlei Jonuleit berät Sie präventiv – bevor Fehler passieren.
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