Verwaltungsrecht Oranienburg – Ihr Experte für Beamtendeutsch.

Das Verwaltungsrecht (Oranienburg) stellt einen wesentlichen Bestandteil des öffentlichen Rechts neben dem Verfassungsrecht dar. Das öffentliche Recht bildet den Teil der Rechtsordnung, welcher sich mit dem Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt und den Privatrechtsubjekten befasst. Auf der einen Seite stehen der Staat und die Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen.

Verwaltungsrecht bei Oranienburger Behörden

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Die breitgefächerte Materie lässt sich zunächst in das allgemeine und in das besondere Verwaltungsrecht unterteilen. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand. Das sind Regeln über: Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das besondere Verwaltungsrecht lässt sich n zahlreiche Fachgebiete untergliedern. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beamtenrecht
  • Kommunalrecht
  • Polizeirecht
  • Wegerecht
  • Gewerberecht
  • Schulrecht
  • Wasserrecht.

Möglicher Anknüpfungspunkt kann einerseits sein, dass man als Bürger von einer Behörde ein bestimmtes Handeln durch einen entsprechenden Antrag verlangt, jedoch die Behörde diesem nicht nachkommen möchte. Denkbar ist ein solches Szenario zum Beispiel, wenn ein Immigrant einen Aufenthaltstitel beantragen will oder ein Gaststättenbetreiber eine Ausschanklizens oder Ähnliches begehrt. Ein weitere, täglich verkommende Situation in der Region Oranienburg, stellt sich, wenn eine Baugenehmigung erlassen werden soll.

Verpflichtungsklage bei Verwaltungsverweigerung

Wenn die oben genannten Begehren durch die Behörden verweigert werden, ist darüber nachzudenken, ob die Geltendmachung der Rechtsposition gerichtlich durchgesetzt werden kann oder soll. Für den Fall, dass ein Verwaltungsakt – wie zum Beispiel eine Gewerbegenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung oder Schanklizenz, eingefordert wird, müsste eine Verpflichtungsklage erhoben werden, bei welcher das zuständige Verwaltungsgericht einbezogen wird.

Dieses prüft, ob der versagende Bescheid rechtswidrig ist und der betroffene Bürger einen Rechtsanspruch auf Erlass der begehrten Maßnahme hat.

Hierbei unterstützt Sie die Kanzlei Jonuleit aus Oranienburg.

Behördliche Erlassungen anfechten

Der Gegenpart kann sein, dass die Behörde von sich aus den Bürger zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen auffordert. Beispielsweise könnte die Behörde einem Hausbesitzer auferlegen, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zum Beispiel zu verhindern, dass eine defekte und sich lösende Regenrinne auf öffentliche Verkehrswege stürzen und so andere Bürger möglicherweise verletzen. Sind hier maßgebliche Zweifel vorhanden, ob das Verwaltungshandeln rechtmäßig ist, so kann geprüft werden, ob der in Rede stehende Verwaltungsakt mit einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage angegriffen werden kann.

Durch Klageerhebung wird in der Regel das auferlegte Verhalten aufgeschoben. Das bedeutet, dass der Bürger erst dann „tätig“ werden muss, insoweit eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage durch das zuständige Verwaltungsgericht vorliegt. In dem vorangegangenen Beispiel könnte die Baubehörde jedoch die sofortige Vollziehung anordnen. Folglich müsste der Hausbesitzer mit den verlangten Sicherungsmaßnahmen sofort beginnen.

Zweifellos ist der Bürger dieser Anordnung nicht schutzlos ausgeliefert. Eine Möglichkeit sich zur Wehr zu setzen, besteht im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz. Diese kann in Anspruch genommen werden, soweit man von der Behörde einen günstigen Verwaltungsakt begehrt, es aber unzumutbar ist zu warten, bis die Behörde im regulären Verwaltungsverfahren über das Bestehen eines Anspruch entschieden hat.

Bei Verwaltungsverfahren - Hilfe holen!

Häufig hat der Bürger das Gefühl im Verwaltungsverfahren einem übermächtigen Gegner gegenüber zu stehen, welcher zusätzlich noch über Spezialkenntnis, aufgrund von Personal- und Sachmitteln verfügt und damit klar im Vorteil steht. Um eine Gleichstand herzustellen, sollte man stets auf einen verwaltungsrechtlich engagierten und qualifizieren Rechtsanwalt zurück greifen.

Hier in Oranienburg kann Ihnen Rechtsanwalt Marko Jonuleit für Fragen rund um das Verwaltungsrecht helfen.