Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEHATROL Technology eG wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg am 23.03.2026 um 14:30 Uhr eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen bestellt. Insolvenzforderungen sind bis zum 12.06.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Insolvenz der CEHATROL Technology eG – anwaltliche Unterstützung bei der Forderungsanmeldung
Wichtiger Hinweis
Diese Seite dient der allgemeinen Information über das Insolvenzverfahren und die Möglichkeit einer anwaltlichen Unterstützung bei der Forderungsanmeldung. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfolgt erst nach Übersendung der Unterlagen und ausdrücklicher Mandatsannahme.
Was bedeutet die Insolvenzeröffnung?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen bestehende Forderungen aktiv zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind insbesondere der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben. Außerdem sollen die Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich die Forderung ergibt.
Gegenstand der anwaltlichen Beauftragung
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst ausschließlich:
- Prüfung der Unterlagen
- Erstellung der Forderungsanmeldung
- Einreichung beim Insolvenzverwalter
Nicht umfasst sind insbesondere:
- Vertretung in Gläubigerversammlungen
- gerichtliche Verfahren
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Kosten
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG. Die konkrete Höhe hängt vom Wert der Forderung ab.
Ablauf
- Anfrage über Online-Mandat oder telefonisch
- Übermittlung der Unterlagen
- Prüfung
- Anmeldung beim Insolvenzverwalter
Online Mandats-Aufnahme - schnell und einfach
Für Bestands- und Neumandanten – Nutzen Sie den Link zum Formular des Onlinemandats der Rechtsanwalts-Software RA-micro:
Rechtsanwaltskanzlei Jonuleit
Bernauer Str. 56
16515 Oranienburg
Tel.: 03301 / 7056215
Fax: 03301 / 7056205
E-Mail: info@kanzlei-jonuleit.de
Abschließender Hinweis
Diese Informationen stellen keine individuelle Rechtsberatung dar.

